Jede*r einzelne Mitarbeitende trägt wesentlich zur Entwicklung der memo AG bei. Das Prinzip der Gleichberechtigung gilt deshalb bei uns auch hinsichtlich einer gerechten Entlohnung. Aspekte wie Geschlecht, Herkunft, Religion, Behinderungen und Beeinträchtigungen, Familienstand oder Alter besitzen darauf keinen Einfluss.
Gehaltsunterschiede resultieren daher ausschließlich aus leistungsbezogenen Faktoren wie Fähigkeiten, Erfahrung oder Verantwortung der Mitarbeitenden. Besonderes Augenmerk legen wir darauf, dass die Spreizung zwischen den Gehaltsstufen vergleichsweise gering bleibt. Ein Vorstandsmitglied verdient derzeit – gerechnet auf den Stundensatz des Grundgehalts – etwa das Fünffache eines Mitarbeitenden in der untersten Gehaltsstufe.
Gehaltsbestandteile
Neben dem Grundgehalt bietet memo seinen Mitarbeitenden umfassende freiwillige Zusatzleistungen. Diese werden auf der Basis des jeweiligen Grundgehaltes bzw. der vereinbarten Wochenstundenzahl berechnet und sind zum Teil erfolgsabhängige, leistungsabhängige oder feste Größen.
Weitere betriebliche Zusatzleistungen unterstützen unser Team im Arbeitsalltag, bei der Erhaltung ihrer Gesundheit oder bei der finanziellen Absicherung im Alter. Sie beinhalten unterschiedliche Gesundheitsangebote, die Kinderbetreuung während der Ferienzeiten oder einen Kinderzuschlag auf das Grundgehalt.
Darüber hinaus bietet die memo AG ihren Mitarbeitenden situationsabhängige Sonderleistungen, um besondere Belastungen zu honorieren oder zu mildern:
Im Jahr 2020 haben Mitarbeitende der memo AG aufgrund der besonderen Anforderungen in ihrem Arbeitsbereich während der Corona-Pandemie zusätzlich eine außerordentliche Leistungsprämie erhalten.
Um die inflationsbedingt gestiegenen Lebenshaltungskosten zu mildern, konnten die Mitarbeitenden der memo AG von Sommer 2022 bis zum Frühjahr 2023 Waren aus dem memo-Sortiment zu besonders günstigen Preisen beziehen – vor allem Verbrauchsgüter wie Lebensmittel, Hygieneartikel oder Reinigungsmittel. Ergänzend erhielt das Personal einen Einkaufsgutschein, dessen Wert gestaffelt nach dem Lohn gestaltet wurde. Mitarbeitende mit einem vergleichsweise niedrigen Gehalt erhielten dabei eine höhere Unterstützung.
Im Rahmen der staatlich geförderten Inflationsausgleichsprämie erhalten die Mitarbeitenden zwischen April 2023 und Dezember 2024 monatliche Sonderzahlungen.
Kapitalbeteiligung
Eine unserer Unternehmensvisionen ist es, alle fest angestellten Mitarbeitenden langfristig am wirtschaftlichen Erfolg und am wachsenden Unternehmenswert der memo AG partizipieren zu lassen. Zu diesem Zweck haben wir die memo Mitarbeiter*innen-Beteiligungsgesellschaft gegründet. Nach einem Jahr der Betriebszugehörigkeit können ihr Mitarbeitende als stille Gesellschafter*innen beitreten. Jährlich stellt die memo AG einen vom Gehalt abhängigen Betrag zur Einzahlung in die Beteiligungsgesellschaft zur Verfügung. Die Einlage wird mit einer vom Unternehmenserfolg abhängigen Rendite, jedoch mindestens mit einem garantierten Zinssatz, vergütet.